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Unterwegs mit der Kamera

DJI Phantom 3 - light-phenomenon.com

Vorschriften für Multikopter in der Schweiz

Kirchlindach mit den Berner Alpen im Hintergrund, Bern, light-phenomenon.com, Daniel Haller, Kirchlindach-0005

Blick über Kirchlindach und die Stadt Bern nach Süden, im Hintergrund die Berner Alpen. DJI Phantom 3 Professional, Flughöhe 66 m (216 ft) GND, On-board Kamera, 1/1000s @ f/2.8, ISO 100

Letzte Woche ist mein DJI Phantom 3 Professional geliefert worden. Ich hatte frühestens Ende Mai damit gerechnet. Auf den zweiten Flug-Akku muss ich allerdings noch länger warten, da die Batterien noch nicht in genügender Menge verfügbar sind. Die Produktion bei DJI läuft aber auf Hochtouren.

Gerade rechtzeitig für den ersten Flug bin ich mit meinen Hausaufgaben fertig geworden: Es sind diverse Vorschriften für den Flugbetrieb von Multikoptern zu beachten.

DJI Phantom 3 Professional, light-phenomenon.com, Daniel Haller

Ready to fly: DJI Phantom 3 Professional

Zwischenfälle und Negativschlagzeilen

Es gibt unbestritten sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für Multikopter, wie zum Beispiel die Lagebeurteilung aus der Luft an für Menschen schwer zugänglichen oder sogar gefährlichen Stellen. Trotzdem haben teils spektakuläre Zwischenfälle mit Multikoptern für Negativschlagzeilen in der internationalen Presse gesorgt. Beispielsweise wurden Drohnen missbraucht, um Drogen zu schmuggeln und diverse Abstürze haben Aufsehen erregt. Ein berühmter Fall ist der Absturz eines Multikopters auf den Rasen des Weissen Hauses in Washington, D.C. Damit ist klar, dass es Regeln für den Einsatz von Multikoptern braucht.

Die wichtigsten Vorschriften in der Schweiz

In der Schweiz gibt es zum Glück eine überschaubare Anzahl Regeln für den Betrieb von Multikoptern. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK)

Zusammenfassend gilt für unbemannte Multikopter mit einem Maximalgewicht von 30 kg (zu dieser Kategorie gehört der DJI Phantom 3) folgendes:

  • Haftpflicht: Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Schweizer Franken besitzen. Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen.
  • Augenkontakt: Multikopter dürfen nur in Sichtweite des Piloten mit direktem Augenkontakt betrieben werden.
  • Sicherheitsabstand zu Flugplätzen: Es ist ein Mindestabstand von 5 km zu den Pisten ziviler oder militärischer Flugplätze einzuhalten. Ausnahmebewilligungen müssen bei Skyguide oder der Flugplatzleitung beantragt werden.
  • Kontrollzonen CTR (Controlled Traffic Region): In Kontrollzonen rund um Flugplätze und Flughäfen gilt eine maximale Flughöhe von 150 m über Grund (GND). Ausnahmebewilligungen müssen bei Skyguide oder der Flugplatzleitung beantragt werden.
  • Menschenansammlungen: Es sind mindestens 100 m Abstand zu Menschenansammlungen (mehr als zwei Dutzend Personen auf engem Raum) im Freien einzuhalten. Ausnahmen sind möglich bei öffentlichen Flugveranstaltungen.
  • Flugaufnahmen sind erlaubt, wenn die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden und in Wohnquartieren der Schutz der Privatsphäre beachtet wird.
  • Autonome Flüge (vollautomatische Flüge z.B. anhand von GPS-Wegpunkten) sind innerhalb des Sichtbereichs des Piloten erlaubt, sofern dieser jederzeit die Steuerung übernehmen kann.

Gesunder Menschenverstand

Es versteht sich von selbst, dass nicht in Naturschutzgebieten geflogen werden sollte. Tiere sollen generell nicht direkt angeflogen werden und es ist ein grosszügiger Abstand einzuhalten. Vögel reagieren verängstigt, gestresst oder können sogar angreifen, wenn sie von Multikoptern überflogen werden.

Weitergehende Vorschriften

Je nach Kanton und Stadt können weitergehende Vorschriften erlassen werden. Es lohnt sich, vorher entsprechende Informationen einzuholen.

Für Schlagzeilen gesorgt, hat das Drohnenverbot in der Stadt Zürich. Eine der Begründungen war, dass fremde Schlafzimmer mit Drohnen gefilmt würden. Solche unglücklichen Formulierungen in der Tagespresse schüren unnötigerweise Vorurteile in der Bevölkerung. Wer darüber nachdenkt, kommt schnell darauf, dass sich zum Ausspähen fremder Schlafzimmer jede handelsübliche Videokamera mit einem grossen Zoombereich oder eine Spiegelreflex-Kamera mit einem Teleobjektiv deutlich besser eignen. Diese Geräte hat man deswegen zum Glück noch nicht generell verboten. Drohnen-Kameras besitzen für Flugaufnahmen Weitwinkel-Objektive. Ausserdem können Multikopter kaum länger als etwa 20 Minuten in der Luft bleiben, dann ist die Batterie leer. Entsprechend schwierig dürfte es für einen Spanner sein, in einem derart kurzen Zeitfenster etwas Interessantes zu filmen. Zudem müsste extrem Nahe herangeflogen werden, damit überhaupt etwas im Innern der Wohnung zu erkennen wäre.

Unterdessen hat der Stadtrat von Zürich das Verbot teilweise aufgehoben. Multikopter mit Elektromotoren dürfen seit dem 1. April 2015 in der Stadt Zürich über öffentlichem Grund wieder eingesetzt werden. Die Stadtpolizei Zürich hat zum Thema in vorbildlicher Weise ein Merkblatt zusammengestellt: Infoblatt: Einsatz von Luftfahrzeugen besonderer Kategorien (Mini-Drohnen oder Multicopter) in der Stadt Zürich.

Es bleibt zu hoffen, dass diese klare Informationspolitik beibehalten wird und die Gesetzgebung schweizweit möglichst einheitlich bleibt.

Haftpflichtversicherung für Modellluftfahrzeughalter

Meine bestehende Haftpflichtversicherung bei der AXA Winterthur habe ich mit einer Zusatzversicherung für Modellluftfahrzeughalter ergänzen können. Die Kosten pro Jahr: 31 Franken. Der vorgeschriebene Versicherungsnachweis wird automatisch per Brief zugestellt.

Nachweis Modellluftfahrzeughalter, Privat-Haftpflichtversicherung, AXA Winterthur Versicherung, light-phenomenon.com

Privat-Haftpflichtversicherung: Nachweis für Modellluftfahrzeughalter, AXA Winterthur Versicherung

Weitere Informationen

Nachfolgend einige ausgewählte Links mit weiterführenden Informationen, Kontaktstellen und interaktiven Karten, mit welchen sich Flugverbotszonen genau lokalisieren lassen (Liste aktualisiert am 14.01.2017).

Offizielle Informationen des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL

Interaktive Karte des Herstellers DJI

Verbände in der Schweiz

Der erste Flug: Ich bin begeistert

Der erste Flug mit dem DJI Phantom 3 hat mich beeindruckt und überzeugt: Dieser Multikopter ist definitiv kein Spielzeug, sondern ein unglaublich komplexes technisches Wunder! Der Multikopter hält dank seinen Sensoren und dem GPS/GLONASS-Empfang die Position perfekt und ist problemlos auch für einen Anfänger zu kontrollieren. Auf Steuerbefehle reagiert der Phantom 3 äusserst präzise und der Live HD Video-Feed auf dem iPad ist genial. Dem ersten Eindruck nach zu urteilen, hat der DJI Phantom 3 keine offensichtlichen Mängel. Der Multikopter, die Fernsteuerung und die DJI Pilot App harmonieren und lassen die Komplexität des Gesamtsystems in den Hintergrund treten. Der Pilot kann ohne Schweissperlen auf der Stirn den Flug geniessen.

Ich freue mich schon auf den nächsten Flug mit dem DJI Phantom 3 Professional!

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